Unerlaubte Nebentätigkeit, Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot | illegale Zweitbeschäftigung


Sofern nicht explizit durch den Arbeitsvertrag untersagt, ist jeder Arbeitnehmer berechtigt, eine Zweitbeschäftigung auszuüben. Für gewöhnlich darf er dies per Vertrag allerdings erstens nicht, ohne den Hauptarbeitgeber darüber zu informieren, und zweitens sind Nebentätigkeiten für direkte Konkurrenten in vielen Branchen aus wettbewerbsrechtlichen Gründen und aus Überlegungen der Geheimniswahrung verboten. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Abmahnung, eine fristlose Kündigung und nicht selten sogar Schadenersatzklagen. 

 

Wenn Sie als Unternehmer oder auch als Personalleiter vermuten, dass einer Ihrer Mitarbeiter eine nicht genehmigte Zweit- oder gar Dritttätigkeit ausübt, durch die ein Schaden für den Hauptarbeitgeber entsteht oder entstehen könnte, sorgen die Wirtschaftsdetektive der Kurtz Detektei Trier und Luxemburg gern für den gerichtsverwertbaren Nachweis des Delikts: 0651 2094 0060


Zweitbeschäftigungen können auf mehrere Arten schaden


Nebentätigkeiten (auch selbständige) werden spätestens dann problematisch, wenn ein Interessenkonflikt entsteht:

 

  • Kann der Arbeitnehmer weiterhin 100 % an seinem Hauptarbeitsplatz geben oder sinkt sein Leistungsniveau durch Überarbeitung?
  • Verlangt der Zweitarbeitgeber die Herausgabe von Firmeninterna des hauptbeschäftigenden Konkurrenten?
  • Nutzt der Mitarbeiter Kontakte und Kundenkarteien des Arbeitgebers für seine eigene selbständige (Konkurrenz-)Tätigkeit?

 

Wenn eine oder mehrere dieser Fragen mit Ja beantwortet werden können/müssen, liegt zwangsläufig eine Verletzung der Interessen des beschäftigenden Erstarbeitgebers vor. Dieser kann sich dagegen wehren, indem er den Mitarbeiter zur Einstellung seiner Nebentätigkeit auffordert oder sogar rechtliche Schritte gegen ihn einleitet. Hierfür jedoch benötigt er a) gesicherte Kenntnisse, dass es tatsächlich einen Nebenerwerb gibt, und b) Beweise für selbigen. 

 

Die Detektive unserer Luxemburger und Trierer Wirtschaftsdetektei observieren Ihren Mitarbeiter und liefern Ihnen gerichtsfeste Beweise: kontakt@kurtz-detektei-luxemburg.com. Sollte sich der Verdacht bestätigen, ist der Mitarbeiter in der Regel schadensersatzpflichtig.  


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Unter einer Nebenbeschäftigung leidet nicht selten die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers. Somit ergibt sich für die beschäftigende Firma ein Schaden, auf dessen Beseitigung sie einen Anspruch hat.

Unzählige Beschäftigungsmöglichkeiten in der Region


Nicht nur ist die Arbeitslosenquote in Trier niedrig, auch herrscht eine hervorragende Verkehrsanbindung an die restliche BRD und an die deutschen Nachbarstaaten. Ferner ist unsere Domstadt durch den Kanalbau in der Binnenschifffahrt mit dem Land Luxemburg, mit Lothringens Industriegebiet und mit den westdeutschen Industriestädten sowie den Nordseehäfen verbunden. Außerdem verkehren Ausflugsschiffe für Touristen auf der Mosel. Beschäftigungsmöglichkeiten existieren folglich unzählige in der Umgebung, und Suchenden fällt es für gewöhnlich nicht schwer, einen Zweitjob zu finden. Als Unternehmer sollte man folglich ein wachsames Auge auf seine Belegschaft haben. Die Kurtz Detektei Trier und Luxemburg hilft Ihnen dabei mit ebenso kompetenten wie diskreten Ermittlungen: 0651 2094 0060