Subventionsbetrug | Steuerhinterziehung


Viele Unternehmen, vor allem in der Landwirtschaft, sind auf Subventionen angewiesen, doch häufig beziehen auch schwarze Schafe diese staatlichen Zuwendungen und verwenden sie nicht zweckbezogen oder verlagern nach Erhalt der Unterstützung ihre Unternehmen ins Ausland, ohne die Subventionen zurückzuzahlen. In diesen Fällen liegt nach § 264 StGB Subventionsbetrug vor, also laut Wikipedia „eine betrugsmäßige Täuschung über subventionserhebliche Tatsachen gegenüber dem Subventionsgeber durch falsche Angaben oder Bescheinigungen oder eine Verwendung der Sach- oder Geldleistungen entgegen der subventionserheblichen Beschränkung." 


Damit betrügen die Täter, ähnlich wie bei der Problematik Geldwäsche, nicht nur den Staat, sondern verschaffen sich zudem einen unrechtmäßigen Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz. Zur Aufklärung dieser strafrechtlich relevanten Wettbewerbsverstöße stehen die erfahrenen Detektive der Kurtz Wirtschaftsdetektei Luxemburg und Trier bereit: 0651 2094 0060.


Falsche Angaben | zweckwidrige Verwendung


Subventionsbetrüger haben oftmals tatsächlich Anspruch auf Subventionszahlungen, machen jedoch falsche Angaben zur Berechnungsgrundlage, also – bezogen auf die Landwirtschaft – beispielsweise zu ihrem Viehbestand, zur bewirtschafteten Fläche oder zu den getätigten Investitionen. Aufgabe unserer Detektei für Luxemburg ist es in solchen Fällen, die korrekten Zahlen durch Recherche und Observation zu ermitteln.

 

Eine weitere relevante Fallkonstellation ist die zweckwidrige Verwendung von Subventionen, indem die erlangten Gelder für andere als die ursprünglich angegebenen Zwecke genutzt werden. So erfolgt die Verwendung von Subventionen für die Zahlung von Löhnen und Gehältern statt für die geförderte Qualifizierung der Mitarbeiter oder für Neuinvestitionen statt für die standortbedingt geförderte Sanierung bestehender Industrieanlagen. Auch in diesen Fällen müssen die Zuwendungen beim erfolgreichen Nachweis des Betruges durch unsere Detektive in Luxemburg oder auch beim Nachweis durch behördliche Ermittler zurückgezahlt werden. 


Subventionierung ist ein vielschichtiges Thema


Deutschland gehört zu den Ländern, die ihre Wirtschaft und die Unternehmen im Staat tatkräftig mit Subventionen unterstützen (Luxemburg eher nicht). Diese staatlichen Zuwendungen sind zweckgebunden und sollen Unternehmen helfen, wettbewerbsfähig zu werden/zu bleiben, neue Wirtschaftsfelder zu erschließen, sich veränderten Wirtschaftsformen anzupassen und/oder konventionelle Wirtschaftsstrukturen zu bewahren. In der Volkswirtschaftslehre zählen zu den Subventionen u.a. auch Steuervergünstigungen und Sozialleistungen, diese Definition ist jedoch verwirrend und wird in der Praxis nicht als Subvention geführt. Dagegen werden z.B. steuerliche Zuschüsse zur Riester-Rente als solche angesehen.

 

Die Thematik "Subventionen" ist also sehr weit gefasst und für den Laien oft unübersichtlich – ein Grund, weshalb Betrüger gerade auf diesem Gebiet viele Lücken sehen, die sie sich zunutze machen möchten. Die Dunkelziffer bei diesem Delikt ist zweifelsohne hoch, und so glaubt mancher, eine sichere und bequeme Form des Vermögensgewinns entdeckt zu haben. Unsere Detektive der Kurtz Detektei Luxemburg und Trier tun ihr Bestes, um diese Dunkelziffer ein wenig zu verringern: kontakt@kurtz-detektei-luxemburg.com


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Leider weisen die Kriterien für die Vergabe von Subventionen so große Lücken auf, dass teils legal unsinnige Subventionen eingestrichen werden können. So gibt es Betriebe, die auf Biostrom setzen und damit eine Potenzierung ihres CO2-Austoßes bewirken.

Beispiel für Subventionsbetrug in Trier


Nicht nur Unternehmen versuchen, sich unrechtmäßig Subventionen zu verschaffen, selbst Behörden und institutionalisierte Vertreter von kaufmännischen und industriellen Interessen bereichern sich an diesen Zuwendungen, wie der folgende Fall aus dem Jahr 2010 zeigt:

 

Das Trierer Europa- und Innovationscentre (EIC), hundertprozentige Tochter der Industrie- und Handels- sowie der Handwerkskammer in Trier, berät Unternehmen und Gründer rund um Beruf, Arbeitsrecht und Finanzen. Die ehemalige EIC-Leiterin Silke B. sowie die beiden Ex-Geschäftsführer Lothar P. (IHK) und Josef A. (HWK) steckten nachweislich über mehrere Jahre hinweg Subventionsgelder, die sie an Unternehmen weiterleiten sollten, in die eigene Tasche: Insgesamt konnten rund 500.000 Euro Schaden aus über 20 Einzeldelikten des Subventionsbetrug dokumentiert werden.


Während Josef A. in weitere Fälle von Subventionsbetrug verwickelt war und offenbar als Drahtzieher der hier vorliegenden Fälle anzusehen ist, waren Silke B. und Lothar P. zum Teil "nur" ausführende Kräfte. Jedoch beteiligten sich beide in erheblichem Maße daran, die bei den Instituten beschäftigten Mitarbeiter massiv unter Druck zu setzen und sie so zur Umsetzung der Betrügereien zu zwingen. Aus Angst um ihren Arbeitsplatz schrieben die Mitarbeiter unter anderem überhöhte Stundenabrechnungen, da ihre Arbeitsverträge befristet waren und nur verlängert wurden, wenn genügend finanzielle Mittel aus den Subventionen abgeleitet werden konnten. Zu den Geschädigten zählten u.a. das Bundesfinanzministerium und die EU.