Das Aufgabenfeld unserer Privatdetektive aus Trier beschränkt sich beileibe nicht nur auf sogenannte Personenüberwachungen beim Verdacht auf Untreue in der Partnerschaft, sondern beinhaltet neben zahlreichen Tätigkeitsgebieten im Bereich Wirtschaftsermittlungen unter anderem auch Beweiserhebungen bei Streitigkeiten in Bezug auf Sorgerecht, Kindesbetreuung, Trennungs- und Kindesunterhalt sowie nachehelichen Unterhalt.
In der Regel kann Ihnen die Kurtz Detektei Trier und Luxemburg bei diesen Problematiken mittels Observation Beweise beschaffen, die Ihre Ansprüche begründen, oder Ihnen die Last eines zehrenden Verdachts nehmen, sollte sich dieser als unzutreffend herausstellen: 0651 2094 0060.
Naturgemäß sind viele Ex-Eheleute bzw. auch getrennte Unverheiratete mit gemeinsamen Kindern nach dem Ende der Beziehung nicht gut aufeinander zu sprechen. Zum Umstand, dass in der Partnerschaft
offensichtlich einiges nicht gestimmt haben muss, weshalb man sich letztlich trennte, kommen die nun voneinander unabhängigen jeweiligen Eigeninteressen hinzu, die so
manchen zum Betrug an der oder dem "Ex" verleiten. Die Zielpersonen unserer Detektive aus Trier finden in der Regel wenig Vergnügen daran, Unterhaltszahlungen an einen ehemaligen Lebenspartner zu leisten. Mit dem
Kindesunterhalt sind die meisten noch einverstanden, doch wenn es um Ausgleichszahlungen zur Aufrechterhaltung des gewohnten Lebensstils geht (Trennungsunterhalt,
nachehelicher Unterhalt), endet für einige Täter das Verständnis für die gültige Rechtslage in Deutschland.
Durch Desinformation versuchen sie, sich um die Leistung des Unterhalts zu drücken oder auch fortgesetzt unberechtigt Unterhalt zu beziehen, indem sie Nebeneinkünfte verschweigen, die Aufnahme einer neuen Erwerbstätigkeit nicht beim Familiengericht anzeigen oder gar schwarz arbeiten, außergewöhnliche Vermögenssteigerungen bspw. durch Erbfälle unter den Teppich kehren usw. Wenn Sie Ihren Ex im Verdacht haben, gegen seine Informationspflicht zu verstoßen, zögern Sie nicht, sich an die Privatdetektive der Kurtz Detektei Trier und Luxemburg zu wenden: kontakt@kurtz-detektei-luxemburg.com.
Nicht nur Änderungen an den Arbeits- und Einkommensverhältnissen sowohl des Unterhaltszahlers als auch des Unterhaltsbeziehers bedingen laut Gesetz Umstellungen an den zuvor getroffenen Unterhaltsregelungen, sondern gleichermaßen die Aufnahme einer neuen verfestigten Lebenspartnerschaft. In der Regel führt eine solche Änderung nicht nur zur Reduzierung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs, sondern sogar zum Erlöschen desselben. Somit verwundert es wenig, dass sich immer wieder Unterhaltsleister an unsere Privatdetektive in Trier wenden, um eine – häufig bereits bekannte, aber nicht bewiesene – neue Partnerschaft des oder der Ex gerichtsfest dokumentieren zu lassen.
Im Zusammenhang mit neuen Beziehungen wird die Kurtz Detektei Trier und Luxemburg nicht nur zur Feststellung selbiger beauftragt, sondern ab und an auch zur Prüfung des Umgangs mit dem Kind – vordergründig weil durch den neuen Partner ein schlechter Einfluss oder auch eine sorglose bis aggressive Verhaltensweise gegenüber dem Kind vermutet wird. Verstößt die Art der Ausführung der Kindesbetreuung entweder gegen geltendes Recht (z.B. Kindesmisshandlung) oder aber gegen konkrete gerichtliche Vorgaben, führt dies spätestens bei mehrmaligem Auftreten zu einer Abänderung der Sorgerechtsvereinbarung – natürlich nur sofern diese Verstöße gerichtsverwertbar nachgewiesen wurden. Hierfür zeichnen unsere Detektive aus Trier als Experten verantwortlich: 0651 2094 0060.
Güterstraße 55a
54295 Trier
Tel.: +49 (0)651 209 400 60Mobil: +49 (0)163 8033 967
kontakt@kurtz-detektei-luxemburg.com
Montag bis Freitag: 08:00-20:00
*Hinweis: Alle Einsätze der Kurtz Detektei Trier und Luxemburg werden von unserem Büro in der Güterstraße in Trier aus durchgeführt und berechnet. Bei anderen auf dieser Domain beworbenen Einsatzorten oder -regionen handelt es sich weder um örtliche Niederlassungen noch um Betriebsstätten der Kurtz Detektei Luxemburg und Trier, sofern nicht explizit anders ausgewiesen. Wir können Ihnen bundesweit günstige Anfahrtspauschalen bieten, Gleiches gilt für zahlreiche Regionen im Ausland. In ländlichen Gebieten erfolgt die Berechnung in der Regel von der nächstgrößeren Stadt. Weitere Informationen zu den Honoraren finden Sie hier, zu den Einsatzorten in Rheinland-Pfalz hier und zu den Einsatzorten in Luxemburg hier.